Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand 19. April 1999)
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die ABELNET internet company, vertreten durch Michael Abel (im folgenden ABELNET) erbringt Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Liefer- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von ABELNET bestätigt werden.
(3) ABELNET ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist ABELNET berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag über die Nutzung von Diensten von ABELNET kommt mit der Unterzeichnung eines Grundvertrages zustande oder durch Zusendung eines ausgefüllten Bestellformulars. ABELNET kann den Vertragsschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. Der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank abhängig machen.
(2) ABELNET ist berechtigt, sich zur Erfüllung der angebotenen Dienste Dritter zu bedienen. Diese werden dadurch nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von ABELNET kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründetes Vertragsverhältnis.
§ 3 Kündigung
(1) Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten endet das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner durch Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende durch einen Vertragspartner.
(2) Verträge mit Mindestlaufzeiten haben eine Mindestlaufzeit von 3, 6, 12 oder 24 Monate. Wenn nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um 3 Monate.
(3) Bei einer Kündigung hat ABELNET das Recht, alle Daten des Kunden auf den Rechnern von ABELNET zu löschen.
(4) Eine erneute Freigabe von Paßwörtern berechnen wir mit der Einrichtungsgebühr für das jeweilige Paket.
§ 4 Leistungsumfang
(1) ABELNET ermöglicht dem Kunden die Teilnahme an der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur und die Nutzung der von ABELNET angebotenen Dienste. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der/dem Grundvertrag beigefügten Anlage/n.
(2) Soweit ABELNET entgeltfreie Dienste bzw. Leistungen erbringt, können diese jederzeit jedoch mit Vorankündigung eingestellt bzw. gebührenpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§ 5 Verfügbarkeit der Dienste
(1) ABELNET bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Aufgrund von Faktoren, die nicht im Einflußnahmebereich von ABELNET liegen, kann ABELNET keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit gewähren. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden so früh als möglich angekündigt. ABELNET wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
(2) Die Verfügbarkeit des Kundendienstes wird mit dem Kunden in einer Einzelvereinbarung festgelegt.
(3) ABELNET behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten der Server beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren. Dies sind insbesondere CGI-Programmmodule, die nicht in der Programmbibliothek bereitgehalten werden. ABELNET behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot eines Kunden sofort zu sperren, falls der Kunde sonstige Programme im Rahmen seines Angebotes arbeiten läßt, die das Regelbetriebsverhalten der Server beeinträchtigen.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die von ABELNET erbrachten Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
(a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste Lastschrift hat der Kunde ABELNET die entstandenen Kosten zu erstatten;
(b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die von ABELNET angebotenen Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
(c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an den von ABELNET angebotenen Diensten erforderlich sein sollten.
(d) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Paßwörter geheimzuhalten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
(e) ABELNET erkennbare Mängel und Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
(f) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Mängel oder Schäden erleichtern oder beschleunigen;
(g) nach Abgabe einer Störungsmeldung ABELNET die durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen und Angebote entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;
(h) keine sittenwidrigen, insbesondere pornographische, rassistische, diskriminierende oder Dritte in ihrer Ehre verletzende Inhalte zu veröffentlichen;
(i) keine Massen-eMails, Spam-eMails etc. zu versenden oder sogenannte Download-Pools einzurichten, die kostenlose Software, Sounds, Graphiken etc. in größeren Mengen zum Download anbieten;
(j) ABELNET eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben (hierzu gehören insbesondere Adress- und Telefonverbindungs- als auch firmenbezogene Angaben) unverzüglich mitzuteilen;
(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (b) und (h) genannten Pflichten, ist ABELNET sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder das Angebot zu sperren.>
(3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann ABELNET im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen ABELNET nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(4) Die Daten zur Registrierung von Domainnamen (de-Adressen) werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC (Vergabestelle für deutsche Internetadressen) weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese von ABELNET bestätigt ist und der Dienst oder Service unter diesem Namen bereitgestellt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens ABELNET ausgeschlossen.
(5) Sollte der Kunde nach Vertragsende eine Weiternutzung der Internet-Adresse (Domain) über einen anderen Anbieter wünschen, so wird er ABELNET die entstehenden Kosten der Bearbeitung nach Aufwand erstatten.
(6) Bei Übernahme einer Domain von einem anderen Anbieter hat der Kunde allein sicherzustellen, daß der bisherige Anbieter dem Übernahmeantrag zustimmen wird. Jeder erfolglose Übernahmeantrag wird mit einer Gebühr von 50,00 DM berechnet.
§ 7 Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der ABELNET-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der ABELNET-Dienste durch Dritte entstanden sind.
§ 8 Zahlungsbedingungen
(1) Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
(2) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. 
(3) Für Lastschrift-Rückgaben erheben wir pro Rückgabe eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 DM.
§ 9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, 
Leistungsverzögerung, Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche von ABELNET kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ABELNET die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Deutschen Post AG oder der Deutschen Telekom AG und/oder anderer Telekommunikations- oder Netzanbieter, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern bzw. bei den von ABELNET oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten) hat ABELNET nicht zu vertreten. Sie berechtigen ABELNET, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte, ab dem Zeitpunkt des Eintritts entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde oder seine Interessenten nicht mehr über das System von ABELNET Zugriff auf das Angebot des Kunden hat, die Nutzung der Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von ABELNET liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn ABELNET oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
§ 10 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ABELNET berechtigt das Angebot des Kunden zu sperren und den Kunden mit den dafür anfallenden Kosten zu belasten.
(2) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt ABELNET vorbehalten.
§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die durch ABELNET unterbreiteten Informationen als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß ABELNET seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich ABELNET zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, ist ABELNET berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der ABELNET-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und/oder Informationen zu verschaffen.
(5) Dem Kunden ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Bereich der Übertragungswege die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde ausdrücklich in Kauf.
§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) Für zugesicherte Eigenschaften und bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet ABELNET unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, noch Leib oder Leben verletzt wurden, oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung von Leib oder Leben beruhen, begrenzt auf die Auftragssumme, maximal jedoch auf 2000,- DM und auf solche Schäden, die vorhersehbar waren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(3) ABELNET haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde oder Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt und bereitsstellt.
(4) ABELNET übernimmt keine Verantwortung für Betriebsstörungen, die sich aus Leitungs- oder Leistungsstörungen der Deutschen Telekom AG, oder eines Telekommunikations- oder Netzanbieters ergeben. Bei der Bereithaltung von Webseiten auf unseren Servern übernehmen wir für Störungen innerhalb des Internets keine Haftung.
(5) ABELNET kann keinerlei Haftung für die Vergabe von Domain-Namen durch die DENIC Deutschland und die INTERNIC USA oder gleichartiger Anbieter übernehmen, die Bestellung eines Domain-Namens geschieht nur unter Vorbehalt.
(6) Weder ABELNET noch Dritte, die an der Entwicklung, Herstellung oder Bereitstellung der ABELNET-Dienste beteiligt sind, haften für Schäden aller Art, insbesondere nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, die im Rahmen der Benutzung der ABELNET-Dienste oder der Unmöglichkeit oder Erschwerung der Benutzung des Dienstes oder als Folge der Verletzung einer Gewährleistungsverpflichtung entstanden sind, noch sichern die vorgenannten Personen zu oder übernehmen eine Gewährleistung dafür, daß durch die Benutzung der ABELNET-Dienste bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
(7) Dem Kunden ist bekannt, daß für die Darstellung von Webseiten Browser benötigt werden, die den aktuellen HTTP-Spezifikationen entsprechen.
(8) Der Kunde erkennt ausdrücklich an, daß die Bedingungen dieser Bestimmung auch für Drittlieferungen gelten.
§ 13 Haftung des Kunden
(1) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die ABELNET und/oder Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der ABELNET-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 14 Markenrechtlicher Schutz des Domainnames
(1) Der Kunde versichert, daß nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung des Domainnamens und die Ladung seiner Seiten ins Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzwidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde erkennt an, daß er für die Wahl des Domainnamens allein verantwortlich ist und erklärt sich bereit, ABELNET von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domain-Namensregistrierung bzw. Konnektierung freizustellen. Für den Fall, daß Dritte Rechte am Domainnamen geltend machen, behalten wir uns vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
§ 15 Schlußbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist die Hansestadt Stralsund, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Sitz von ABELNET.
(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an dieser Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.